Hausordnung der Pension „Zuhause auf Zeit“

Unterkunft in Verl - Hausordnung

Liebe Gäste,

damit sich alle Gäste wohl fühlen können, sind einige Regeln zu befolgen, die wir hier in dieser Hausordnung verbindlich vorschreiben. Mit der Buchung Ihres Aufenthaltes haben Sie diese Hausordnung bereits akzeptiert.

1.) Die jeweilige Zimmergebühr ist bis zum 04. eines Monats im voraus an die Pension zu zahlen, entweder in Bar oder per Überweisung, falls mit der Pension nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der
Aufenthalt von Dritten in die Pension, insbesondere über Nacht, ist nicht zulässig bzw. muss zuvor mit der Pension abgesprochen werden.

2.) Das Rauchen innerhalb des gesamten Gebäudes ist verboten.
Bitte nutzen Sie zum Rauchen die Balkone oder rauchen Sie vor der Haustür.
In allen Räumen befinden sich auf Grund feuerpolizeilicher Bestimmungen Rauchmelder.
Sollte ein
Rauchmelder außerplanmäßig auslösen und die Feuerwehr und andere Rettungskräfte kommen, werden dem Gast, der die Auslösung des Rauchmelders zu verantworten hat, die Kosten für den Feuerwehreinsatz (ca. 1750 €, Stand 2021) etc. in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3.) Fluchtwege/Notausgänge: Sollte im Brandfall das Treppenhaus unzugänglich sein, benutzen Sie bitte den Ausgang über die Balkone. Sollte auch diese nicht zugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen die Tür (nicht absperren!) und machen sich am geöffneten Fenster bemerkbar.

4.) Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür im EG ständig geschlossen zu halten.
Blockieren und verkeilen ist nicht gestattet.

Die Haustür ist immer leise zu schließen.
Ein Zuwerfen der Tür ist völlig unnötig und ruhestörend, schädigt somit die anderen Bewohner des Hauses.

5.) Um Schimmelbefall in den Räumen zu verhindern, darf in den Zimmern keine Wäsche gewaschen bzw. getrocknet werden.

6.) Um Energie und Heizkosten zu sparen, sind die Räume, das Bad und die Küche während der Heizperiode durch Stoßlüften regelmäßig zu lüften, mindestens zweimal täglich für 2-3 Minuten. Ansonsten sind die Fenster in der Heizperiode (Oktober bis April) geschlossen zu halten.
Fensterstellung auf Kipp über Stunden ist verboten.
Sollte die Pension feststellen, dass ein Gast wiederholt durch falsches Lüften unnötig viel Energie verschwendet, darf die monatliche
Zimmergebühr jederzeit angehoben werden.

7.) Nachtruhe herrscht zwischen 22:00 abends und 6:00 morgens.
Das bedeutet gedämpfte Zimmerlautstärke in allen Räumen, Fluren und in der Küche.

8.) Die Zimmer werden wöchentlich gereinigt und die Handtücher getauscht.
Der Gast hat dafür die Zimmertür unverschlossen zu lassen, falls er nicht da ist. Ist die Zimmertür verschlossen, wird nicht gereinigt.
Das Zimmer wird von der Pension nicht aufgeräumt, d.h. alle nicht aufgeräumten Bereiche des Zimmers werden nicht gereinigt.
Die Bettwäsche wird alle 14 Tage getauscht
bzw. zum Tausch zur Verfügung gestellt.

9.) Das Zimmer und die Bereiche in der Küche sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen, falls mit der Pension nicht ein anderer Abreisezeitpunkt festgelegt wurde.

10.) Die Pension kann bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung übernehmen.
Auch die Verwahrung von Garderobe, mitgebrachten Geräten, Musikinstrumenten und ähnlichem unterliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.

11.) Den Pensionsgästen steht WLAN zur Verfügung.
Auf Nachfrage erhalten Sie gerne den Zugangscode. Selbstverständlich ist der Umgang mit illegalen Inhalten verboten.

12.) Den Pensionsgästen steht ein Fernseher mit ausgewählten Programmen zur Verfügung.
Sollten Sie über von der Pension zur Verfügung gestellte Zugänge von Streaming-Diensten wie z.B. Netflix oder Amazon Prime nicht kostenlose Inhalte zum Eigenbedarf kaufen bzw. abonnieren, so müssen Sie diese Kosten bzw. Gebühren in vollem Umfang bezahlen. Über die von Ihnen dabei hinterlassenen Zugriffsdaten ist dies zweifelsfrei nachvollziehbar.

13.) Küche:

Wer die Küche benutzt, reinigt sofort nach der Nutzung alle benutzten Gegenstände, trocknet ab und räumt wieder auf, damit andere Gäste sofort im Anschluss die Küche vollständig wieder nutzen können.
Das Kochen, Spülen und Abtrocknen in der Küche ist bis 22 Uhr vollständig zu beenden! Bitte planen Sie Ihre Küchennutzung entsprechend zeitlich ein.

In Schränken über der Spüle bzw. neben dem Esstisch sowie im Kühlschrank hat jeder Gast bzw. jedes Zimmer seinen eigenen Bereich für die Lagerung von Lebensmitteln. Dieser Bereich ist unbedingt einzuhalten. Sollte der Platz nicht ausreichen, ist die Pension zu kontaktieren, um eine Lösung gemeinsam zu finden.
Alle Dinge, die außerhalb dieser festgelegten Bereiche gelagert werden, dürfen von Dritten frei genutzt oder entfernt werden.

Jeder Gast hat seinen Bereich in den Schränken und im Kühlschrank einmal wöchentlich zu reinigen.
Sollte dies nicht geschehen, ist die Pension als Betreiber der Schränke und des Kühlschranks berechtigt, den nicht gereinigten Bereich dort zu leeren und zu reinigen, um ihren Verpflichtungen hinsichtlich Hygiene nachzukommen. Bei wiederholter Vernachlässigung der Bereiche durch den Gast wird die Reinigung durch die Pension dem Gast in Rechnung gestellt.

14.) Waschmaschine und Trockner:

Die Nutzung der Waschmaschine und des Trockners ist bis 22 Uhr vollständig zu beenden! Bitte planen Sie Ihre Nutzung entsprechend zeitlich ein.
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dealerweise werden diese zwei Geräte tagsüber betrieben, um umweltgerecht die am Tag vorhandene Energie aus der Solaranlage zu nutzen.

15.) Die Pension ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag (auch nach Bezug des Zimmers) mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie in Ausübung des Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, wenn der Gast dem Ansehen, der Hygiene oder der Sicherheit der Pension oder der anderer Gäste schadet (z.B. durch Rauchen innerhalb des Gebäudes oder durch unnötigen Lärm), im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.

Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der Zimmergebühr bleibt bestehen.

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